Unternehmensgründung mit Einstiegsgeld

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Unternehmensgründung aus Arbeitslosigkeit (ALG 2) mit Einstiegsgeld - Das Einstiegsgeld steht Entrepreneurn zur Verfügung die ALG 2 Bezieher sind. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Gründungszuschuss für ALG 1 Empfängern. ACHTUNG: Die Förderung durch das Arbeitsamt bekommt nur, wer eine Unternehmensgründung im Haupterwerb anstrebt.

Das Einstiegsgeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten gezahlt, maximaler sind 24 Monate möglich. Für die Beantragung des Einstiegsgeld gelten die selben Spielregeln wie beim Gründungszuschuss. Auch hier sollte also ein Finanzplan angefertigt, Entrepreneurseminar besucht sowie eine fachkundigen Stelle eingeplant werden . Während des Bezuges von Einstiegsgeld werden die erwirtschaftete Gewinne gegengerechnet. Ein Vorteil in finanzieller Hinsicht, besteht beim Einstiegsgeld in der Weiterversicherung durch die gesetzlichen Sozialversicherung-Systeme. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegevorsorge werden während des Bezugs von Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit übernommen.

Studien gehen davon aus das nur 25% Entrepreneur mit Bezug von Einstiegsgeld die ersten 3 Jahre Ihrer selbstständige Tätigkeit im Haupterwerbe überstehen. Wer zu diesen 25% gehören möchte, sollte die Abhängigkeit vom gesetzlichen Sozialsystem möglichst schnell beenden und den Bezug von Einstiegsgeld wirklich nur als “Einstieg” betrachten.

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