
Haste mal Einen Euro ich will ne GmbH gründen, so oder ähnlich könnten seit kurzen die Fragen am Stammtisch der Unaussprechlichen im L-Sektor Schabistan lauten. GmbH Gründung für nur 1 Euro, das klingt fast wie bei MC Fastfood oder Burger Queen. Marketingtechnisch gesehen wäre wohl 0,99 € der Burner gewesen. Spaß bei Seite, durch den spürbaren Rückgang von Unternehmensgründungen möchte die Bundesregierung durch die Änderung des GmbH Gesetzes mit der Einführung der Ein Euro GmbH entgegenwirken.
Damit hat die Bundesregierung die größte Änderung des GmbH-Rechts seit mehr als 100 Jahren in die Gänge bekommen. Neben der klassischen “GmhH” soll es zukünftig möglich sein eine “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft” zu gründen. Die Mini-GmbH, auch als 1 Euro GmbH bekannt, ist keine separate Gesellschaftsform sondern eine vorläufige. Am 25. Mai 2007 hatte die Bundesregierung eine Skizze eines Gesetzes zur Erneuerung des GmbH-Rechts und zur Eindämmung von Fehlhandlungen (MoMiG) dem Bundesrat vorgelegt. Jeder sollte in seinem Finanzplan die für Ihn beste Unternehmensform verankern.
Durch die Gründung einer 1 Euro GmbH, gehört die Flucht in die Limited der Vergangenheit an. So jedenfalls kommentiert Wirtschaftsminister Glos das neue Mini GmbH-Gesetz.
Am 30.06.2008 befasste sich das Parlament des Deutschen Bundestages mit der Verabschiedung des MoMiG – Euro GmbH. Hier eine kurze Zusammenfassung.
Gesetz für die Ein Euro GmbH soll im Herbst 2008 in Kraft treten. Das GmbH-Recht wird erstmals seit über 100 Jahren grundlegend reformiert. In der vergangenen Woche Donnerstag, dem 26.06.2008, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) grundlegend erneuert. Seit der Verabschiedung des Gesetzes am 20. April 1892 hat dieses seit über 100 Jahren erstmals elementare Veränderungen erfahren. Für das Gros deutscher mittelständischer Unternehmen, als auch deren Geschäftspartnern, bringt diese neue Rechsgrundlage einen grundlegenden Wandel. In Zukunft kann eine GmbH ohne das erforderliche Stammkapital von bisher 25.000€ gegründet werden: Die Ein Euro GmbH, Mini GmbH Co.
Ein Euro Hintergrund: Handlungszwang
2002 hat der Europäische Gerichtshof, im Sinne der Öffnung des binneneuropäischen Wirtschaftsraumes beschlossen, dass für die Gründung eines Unternehmens im eigenen Land, auf Gesellschaftsformen anderer EU-Mitgliedsstaaten zurückgegriffen werden darf. Im Zuge dieser Neuerung haben bevorzugt deutsche Start-Up Unternehmen verstärkt auf die britische Rechtsform der “Limited Company” (Ltd.) zurückgegriffen. Die Attraktivität, die damals von der Rechtsform “Limited Company” ausging, baut vor allem auf dem geringen Gründungskapital von 1£ auf, womit bereits die persönliche Haftung eines Unternehmers ausgeschlossen wird. Damit einher ging in Deutschland die Angst, das besonders deutsche Unternehmer auf die britische Rechtsform zurückgreifen und in das Ausland abwandern. Die deutsche Politik geriet somit in Handlungszwang, den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmer bzw. Existenzgründer wieder attraktiver zu machen.
Als Reaktion hat 2005 der damals regierende Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Rahmen seiner Regierungserklärung angekündigt, dass die Unternehmensgründung in Zukunft erleichtert werden soll. Der tragende Gedanke: Vor allem Kleinstunternehmen aus dem Dienstleistungsbereich oder Unternehmen, die keine großen Investitionen für ihre Produktionsmittel benötigen, sollen ohne großes Anfangskapital gegründet werden können. Denn zahlreiche Ein- oder Zweimannunternehmen benötigen, wie im IT-Dienstleistungssektor, meist nicht mehr als eine einfache Büroeinrichtung und eine Grundausstattung Computertechnik, um ihre Geschäftlichkeit aufzunehmen.
Im Mai 2007 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf erstmals vorgelegt. Grundlegende angedachte Änderungen für Existenzgründer waren damals, dass
- die Ein-Euro-GmbH (Unternehmergesellschaft), wie der Name schon verrät, mit nur 1EUR als Mindestkapital kommen soll
- das Mindestkapital für die Gründung einer “richtigen” GmbH soll von 25.000€ auf 10.000€ gesenkt werden
- auf die notarielle Beglaubigung der Gesellschaftssatzung soll u.U. bei der Verwendung einer Mustersatzung verzichtet werden
Vorrangiges Ziel war es, die Dauer der Existenzgründung zu verkürzen und den bürokratischen und finanziellen Aufwand für eine Firmengründung zu verringern. Weiterer Vorteil gegenüber der britischen „Limited“ ist, dass deutsche Unternehmensgründer ihre Rechnungslegung nicht nach englischem Recht erledigen müssen.
Vergangene Woche Donnerstag, dem 26.06.2008, wurde der Gesetzesentwurf vom Deutschen Bundestag dann verabschiedet und zur endgültigen Entscheidung an den Deutschen Bundesrat weitergeleitet. Weitestgehend wurden die Vorschläge für den Gesetzesentwurf von 2007 im neuen “Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)” übernommen. Zu Gründen soll einfacher sein, der Missbrauch in unternehmerischen Krisen hingegen erschwert werden.
Die Neuen: “Mini-GmbH”, “Ein-Euro GmbH” & Co.
Eine Neuerung ist somit, dass zur Gründung einer “Mini GmbH” oder “Ein Euro GmbH” kein Mindestkapital mehr erforderlich ist. Was die Seriösität angeht, ist die Wahl dieser Rechtsform gegenüber der einer vollwertigen GmbH nachteilig, da aufgrund des geringer investierten Anfangskapitals in die Unternehmensgründung, die ernsthafte Absicht der Unternehmung in Frage gestellt werden kann. Daher müssen die “Ein-Euro GmbH”s, um die Geschäftspartner in einem Mindestmaß zu schützen, im Firmennamen zukünftig den Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” bzw. “UG (haftungsbeschränkt)” tragen. Diese vom Parlament geforderte Voraussetzung dient der Transparenz für die Risikoabschätzung zukünftiger Geschäftspartnerschaften.
Mit der weiteren neuen gesetzlichen Vorgabe, dass eine “Ein-Euro GmbH (UG haftungsbeschränkt)” bei guten Umsätzen einen Teil ihres Jahresüberschusses für die Rücklagenbildung aufwenden und kontinuierlich aufstocken müssen, kann eine “Ein-Euro GmbH (UG haftungsbeschränkt)” in eine vollwertige GmbH umgemünzt werden. Die Unternehmergesellschaft muss also aus ihren Gewinnen Rücklagen bilden. Mit der Umwandlung der Rückstellungen in Stammkapital und beim erreichen der 25.000€ Grenze müssen keine weiteren Rückstellungen gebildet werden. Zudem wird, wie schon erwähnt, sich die einstige “Ein-Euro GmbH (UG haftungsbeschränkt)” in eine GmbH ohne den Zusatz “Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt” umwandeln.
Bei der Vereinfachung des Gründungsvorgangs will man den zukünftigen Unternehmern mit dem neuen Gesetz ebenfalls entgegenkommen. Die Verwendung eines Musterprotokolls bei einer einfachen Gründung soll zwar nicht umsonst, aber günstiger werden. Auf die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages will der Bundestag weiterhin nicht verzichten.Zudem soll der erforderliche Eintrag ins Handelsregister bei der Gründung einer GmbH erleichtert werden.
Im Falle, das eine 1 Euro GmbH in eine Unternehmenskrise gerät, müssen und sollen vor allem die Gläubiger verstärkt geschützt werden. In der Vergangenheit haben so genannte “Firmenbestatter” vermehrt versucht, dass sich kriselnde GmbHs der ordnungsgemäßen Insolvenz entziehen. In den meisten dieser Fällen tauchten die Geschäftsführer ab bzw. wurden abberufen. Im Rahmen der Gesetzesnovelle soll dies nun deutlich erschwert werden. Zukünftig besteht die Verpflichtung, dass eine zustellfähige Geschäftsadresse im Inland besteht und in das Handelsregister eingetragen ist. So soll den kriselnden GmbHs erschwert werden, dass diese sich leicht den Forderungen ihrer Gläubiger entziehen können. Ebenfalls neu ist, dass auch die Gesellschafter in einer Unternehmenskrise beansprucht werden können, denn beim fehlen des Geschäftsführers in einer GmbH sind diese nun in der Pflicht den Insolvenzantrag zu stellen.
Das Gesetz soll mit der Verabschiedung im Bundesrat im Herbst 2008 in Kraft treten. Schade nur, dass deutsche Mühlen langsam mahlen und viele gute Unternehmensideen und erfolgreiche StartUps in den vergangen Jahren bereits auf andere Rechtsformen wie die „Limited“ zurückgegriffen haben. Bestes Beispiel aus der Web 2.0 Branche ist wohl die 2005 gegründete StudiVZ Ltd.
geschrieben von: SEM Women
10 Responses to “Mini GmbH – Ein Euro GmbH Gründung für nur 1 Euro”
Wenn Du zu diesem Thema eine Meinung hast, schreibe..
Ich behalte mir vor, URLs zu löschen, wenn ICH diese für Werbung halte oder Euch eine Rechnung für eine Textlink-Buchung zu stellen. Generell besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Kritische Meinungen werden nicht zensiert. Beleidigungen und Verbotenes wird allerdings gelöscht.
Auf diesem Blog schreibt Marco Teubner, hauptberuflicher SEO und online Marketing Berater über persönliche Interessen und Erfahrungen.


[...] und die Vorlage eventueller Genehmigungen von der Registereintragung abzukoppeln. Die neue Ein Euro GmbH soll anfang 2008 an den Start gehe. Bookmark to: Technorati Tags: 1 euro gmbh, ein euro gmbh, [...]
Weiß zufällig jemand von euch wann die 10.000 Euro GmbH jetzt endlich kommt?
Geplant war, nach Verschiebung, das zweite Quartal 2008. Jetzt beginnt in wenigen Tagen das dritte Quartal 2008 und es ist noch immer nichts zu hören.
Diese Verschieberei macht mich langsam krank, dann sollen die Damen und Herren einfach sagen, dass die 10.000 Euro GmbH lediglich eine Vision war und sie nicht kommt…
Weiß zufällig jemand Details zu diesem Hirngespinnst?
[...] Vermögenswirksame Leistungen, mit VL-Fonds. Es können jährlich bis maximal 400 Euro gefördert werden, die Höhe steht im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. [...]
Die 1-Euro-GmbH und das MoMiG…
Es war ein langwieriger Geburtsvorgang. Noch vor der Sommerpause am 26.06.2008 ist es gelungen, die 1 Euro-GmbH in die Spur zu bringen. Die Angst vor der in deutschen Wirtschaftskreisen ungeliebten Rechtsform Limited, hat das Gesetz “zur Modern…
Gründung für Ein Euro – die neue 1-Euro-GmbH…
Jetzt kann man eine GmbH schon mit geringem Startkapital gründen. Das MoMiG macht es für Existenzgründer einfacher, die GmbH als Gesellschaftsform zu wählen. Damit soll auch die weitere Abwanderung zur englischen Limited eingeschränkt werden….
[...] sehr ausführlichen Artikel zur Ein-Euro-GmbH kann man bei Tiracon nachlesen. Hier findet man auch Zitate des Bundeswirtschaftsministers Glos zu den Beweggründen [...]
Jetzt scheint die Mini GmbH durch zu sein. Laut Pressemeldung des Bundesrates vom 19.09.2008, ist das MoMiG beschlossen. Also kann ab 01.11.2008 gegründet werden.Bin gespannt ob es so umsetzbar ist, wie es von der Politik geplant ist.Vorallem wie die Banken darauf reagieren.
Aktuelle Informationen hab ich auch unter www.ein-euro-gmbh.net gefunden. Betrachtet wir hier allerdings mehr die rechtliche Gestaltung der Gründung.
MoMiG tritt ab 01.11.2008 in Kraft !
Heute wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet!
Ich bin immer noch verwirrt. Ist das neue Gesetz jetzt schon gültig oder nicht. Selbst meine Steuerberatung konnte mir das nicht mit letzter Sicherheit sagen.
@ Andreas Hermann: Soweit ich gehört habe, bleibt es zunächst bei den 25 000€ Stammkapital für die Gründung einer GmbH.